Führerschein/ Segelschein
Führerschein-Pflicht bei Motorbooten über 15 m oder bei möglicher Geschwindigkeit des Bootes über 20km/h.
In den Niederlanden ist der Deutsche SBF-See überall gültig, Sie können nach Westerschelde, Oosterschelde, Ijsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollart fahren! Diese Orte dürfen Sie nicht mit dem SBF-Binnen anfahren! Wir empfehlen generell eine Haftpflicht- oder Kaskoversicherung.
Rechtlicher Hinweis: Charterschiffe dürfen üblicherweise nicht nach Deutschland durchfahren. Klären Sie Ihre Reiseroute vorab mit der Chartergesellschaft, wenn Sie Fragen haben.
Unsere Segelyachten Diva und Fee sind aufgrund erweiterter Versicherungsbedingungen auch für den Deutschen Nordseebereich zugelassen! |
Alkohol am Ruder
- Nach niederländischem Recht gelten 0,5 Promille bereits als Verstoß und ab 0,8 Promille gilt der Fahrer als verkehrsuntüchtig.
- Die Strafen für Trunkenheit am Ruder sind empfindlich in den Niederlanden: Bereits eine Verweigerung des Alkoholtests kann mit einer empfindlichen Geldstrafe geahndet werden (ca. 990 Euro), Trunkenheit wird mit einer Haftandrohung (2 Wochen) bzw. einem Bußgeld ab ca. 1300 Euro bestraft.
- Bitte beachten Sie aktuelle gesetzliche Änderungen.